Abmeldebescheinigung
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Abmeldebescheinigung
Früher wurde der Fahrzeugschein bei (vorübergehender) Abmeldung bei der Zulassungsbehörde abgegeben und der Fahrzeugbesitzer erhielt eine Abmeldebescheinigung, die er selbst bei der Versicherung vorlegen musste.
Nach wie vor sind viele der Meinung, dass es beim Abmelden oder Stilllegen eines Autos einen Abmeldeschein gibt. Seit 1. Oktober 2005 gibt es beim von Autos jedoch keine Abmeldescheine von der Zulassungsbehörde.
Stattdessen wird im Fahrzeugschein, bzw. in der Zulassungsbescheinigungen die Stilllegung vermerkt. Die Zulassungsbehörde unterrichtet auch die zuständige Versicherung über die Abmeldung. Mit dieser Gesetzesänderung ist zugleich die Unterscheidung von Stilllegung und Abmeldung weggefallen.
