Arbeitslosenversicherung

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Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung. Sie stellt, neben der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die vierte Säule des Versicherungssystems für Beschäftigte in der Bundesrepublik dar. Eingeführt wurde dieses Sicherungssystem im Jahr 1927 über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die das Risiko der Arbeitslosigkeit, dem Solidarprinzip von Leistung und Gegenleistung entsprechend, mindern sollten. Die Anfänge dieser tief greifenden Gesellschaftsveränderung gestalteten sich jedoch schwierig. Kurz nach der Einführung des Gesetzes fordert die Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland ihren Tribut. Mehr als sechs Millionen Menschen werden arbeitslos. Das führt zu einer katastrophalen Lage der Arbeitslosenversicherung, die in den ersten Jahren keine finanziellen Reserven bilden und dementsprechend auch keine Leistungen anbieten kann. Ein wichtiges Datum in der Geschichte der deutschen Arbeitslosenversicherung ist der 10. März 1952, als die Bundesanstalt für Arbeit gegründet wird. Der Zweck dieser Organisation, mit Sitz in Nürnberg, ist die Regulierung der paritätischen Beteiligung der beitragszahlenden Sozialpartner. Die Bundesanstalt für Arbeit ist zudem auch der Vertreter der öffentlichen Körperschaften an der Selbstverwaltung. Seit dem 1. Januar 2004, nach der Verabschiedung des Gesetzes für moderne Leistungen am Arbeitsmarkt, wurde die Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit umbenannt.


Die Pflichtversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in Deutschland, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, eine Pflichtversicherung, d.h., dass alle Arbeitnehmer in Deutschland, Auszubildende und Wehr- und Zivildienstleistende dazu verpflichtet sind, Beiträge regelmäßig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Versicherungsfreiheit besteht wiederum für Beamte, Soldaten, aber auch für Personen, die älter als 65 Jahre sind. Nach § 341 Abs. 2 SGB III beträgt der Beitrag für alle Arbeitnehmer drei Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in der Arbeitslosenversicherung 5.400 Euro Bruttomonatseinkommen in den alten Bundesländern und 4.550 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beträge werden den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten jährlich angepasst.


Die Leistungen

Die Hauptaufgaben der Arbeitslosenversicherung in Deutschland bestehen in:

- dem Auszahlen von Entgeltersatzleitungen. Das können wiederum Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Übergangsgeld sein.

- der Beratung und Vermittlung von Arbeitsstellen für versicherte Personen.

- der Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung sowie Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe und Reisekostenbeihilfe).

- der Förderung der Teilnahme von behinderten Personen am Arbeitsleben.


Die Arbeitslosenversicherung bietet auch Leitungen für Arbeitgeber. Dazu gehören unter anderem das Auszahlen von Zuschüssen bei Einstellungen oder die finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber, die Personen aus den sog. schwer vermittelbaren Gruppen, wie Ungelernten oder behinderten Menschen, einstellen. Eine der Hauptaufgaben der Arbeitslosenversicherung besteht auch darin, die Berufsausbildung durch Zuschüsse und weitere Maßnahmen deutschlandweit zu fördern.


Freiwillige Versicherung für Selbständige

Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber stehen, können sich seit den 80er Jahren in Deutschland freiwillig versichern lassen. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie vor Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monaten in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben. Die freiwillig versicherten Personen zahlen auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, die jedoch keinen Prozentsatz ihres Einkommens darstellen, sondern eine vom Gesetzgeber festgelegte, konstant bleibende Summe. Die jetzige Beitragshöhe für Selbständige beläuft sich auf 17,89 Euro im Monat in Westdeutschland und 15,19 Euro in Ostdeutschland.

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