Artikel:Änderung der Altersvorsorge Förderung

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Im Gleichschritt mit der Erhöhung des Rentenalters soll auch ab 2012 die Grenze für die Förderung der Altervorsorge um zwei Jahre angehoben werden. Der Paragraph 52 EStG schreibt vor, dass Riester- und Basisrenten oder Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen nicht mehr zertifiziert werden bzw. nicht mehr entsprechend gefördert werden, wenn diese vor dem Alter von 62 Jahren ausbezahlt werden. Dies gilt jedoch erst für Versicherungen, die ab 2012 abgeschlossen werden.

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