Artikel:Ab 2009:Freiwillig versicherte Selbstständige verlieren Anspruch auf Krankengeld
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Ab 2009 ändert sich aufgrund der Gesundheitsreform bei den Krankenkassen einiges. Viele Versicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Freiwillig versicherte selbständige verlieren außerdem ihren Anspruch auf Krankengeld. Hier ist eine private Vorsorge ab Jahresbeginn sinnvoll.
Die Neuregelung bezüglich des Krankengeldes betrifft alle Selbständigen, die sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben. Bundesweit sind etwa eine Million Selbständige freiwillig versichert. Das heißt, sie hatten bisher, gegen einen etwas höheren Versicherungsbeitrag, die Möglichkeit, genau wie Arbeitnehmer Krankengeld zu erhalten. Diese Möglichkeit gibt es ab 2009 nicht mehr.
Ab 1.1. 2009 sollte sich also, wer weiter Krankengeld bekommen möchte, zusätzlich versichern, z. Bsp. mit den Krankengeld-Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Wahltarife muss jede gesetzliche Krankenkasse anbieten. Allerdings kann, wer einen solchen Wahltarif abschließt, die Krankenkasse in den drei folgenden Jahren nicht mehr wechseln.
Eine Alternative ist eine private Krankentagegeld-Versicherung. Hier hängt di Beitragshöhe allerdings vom Alter und dem Gesundheitszustand ab, wer spät einsteigt, zahlt also relativ viel.
Selbständige, die über eine weiter Krankengeld-Versicherung nachdenken, sollten sich in jedem Fall überlegen, ab wann die Versicherung einspringen soll. Die Beiträge fallen höher oder niedriger aus, je nachdem wie früh die Versicherung Krankentagegeld zahlen soll. Ein genauer Vergleich ist vor einem Wechsel auf jeden Fall ratsam.
