Artikel:Außerordentliche Kündigung von Autoversicherungen

Versicherungs-Wiki.de: KFZ Versicherung Vergleich

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Bei Erhöhungen der Beiträge von Seiten des Versicherers kann der Versicherte mit sofortiger Wirkung, frühestens mit Wirksamwerden der Erhöhung, den Vertrag beenden.

Der Vertrag wird mit dem Verkauf des Fahrzeuges nicht beendet, auch dann nicht, wenn direkt im Anschluß ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Der Vertrag geht vielmehr kraft Gesetzes auf den Käufer über, es sei denn, das Fahrzeug wäre vor dem Verkauf abgemeldet worden. Interessant ist, dass auch nach einem eingetretenen Schaden der Vertrag gekündigt werden kann, allerdings beidseitig, was bedeutet, dass auch die Versicherung ihrerseits den Vertrag kündigen darf.

Kaskoversicherungen haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Für eine reguläre Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres bei der Versicherung eingegangen sein, sonst bleibt der Vertrag für ein weiteres Jahr bestehen. Es reicht nicht, die Kündigung bis zum 30.11. abzusenden, wie hin und wieder fälschlich zu lesen ist

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