Artikel:Bagatellschäden in der Kfz-Versicherung bis zum 31.12. melden

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Es gibt in der Kfz-Versicherung die so genannten Bagatellschäden. Dabei handelt es sich um kleine Schäden, deren Reparatur die Grenze von 600 Euro nicht überschreitet. Versicherungsexperten meinen, dass, wenn man solche Schäden am eigenen Fahrzeug erfahren hat, es sich zu überlegen lohnt, ob man diese nicht selbst regulieren sollte. Das liegt daran, dass, wenn man sie von der Kfz-Versicherung regulieren lässt, man zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen könnte, was in den meisten Fällen sehr ungünstig ist. Typische Beispiele für die so genannten Bagatellschäden sind Parkrempler, Dellen oder kleine Kratzer, die man ganz unauffällig kriegen kann. Dabei ist für die Versicherung nicht wichtig, wie teuer der Schaden ist, sondern wie häufig man Schäden erfährt. Wichtig zu wissen ist auch, dass jeder Schaden zu einer Änderung in der Schadenfreiheitsklasse führt, was in immer zu einer ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse führt. Bis zum 31. Dezember 2010 hat man Zeit, um diese Bagatellschäden bei der Versicherung zu melden. Versicherungsexperten raten allerdings dazu, dass man die Assekuranz dazu auffordert, zu berechnen, was günstiger ist – den Schaden selbst abzudecken oder die Regulierung der Gesellschaft zu überlassen. Die Frist für die Anmeldung jeglicher Schäden ist sehr wichtig und zwingend verpflichtend. Wer bis zum Ende des Jahres diese Anmeldung versäumt, kriegt keine Entschädigung von der Versicherung. Wenn man ins Zweifeln gerät, ob man einen Schaden melden oder nicht melden soll, sollte man unbedingt der Versicherung mitteilen, dass man Schäden erlitten hat.

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