Artikel:Berufsunfähigkeitsversicherung und Kurmaßnahmen

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zweifelsohne zu den kompliziertesten Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Die meisten Unternehmen bieten den Kunden Versicherungsverträge nur nach einer umfassenden Gesundheitsprüfung an, nach der bestimmte Vorerkrankungen sofort von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Ehrlichkeit zahlt sich dabei immer aus. Sollte die Assekuranz feststellen, dass der Versicherte falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat, wird die Auszahlung der Rente sofort verweigert.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Aachen (AZ: 9 0 146/08) weist auf einen weiteren wichtigen Aspekt der BU-Versicherung hin. Der Versicherte soll im Antrag alle Kurmaßnahmen angeben, die gewünscht sind. Es geht um solche Manipulationen, für deren Bewilligung bereits ein Arzt aufgesucht und ein Amtsarzt konsultiert wurde, der den Kurwunsch befürwortet hat.

Im zweiten Teil des Urteils sollten die Richter darüber entscheiden, ob und wieviel der Antragsteller für die Behandlung einer Depression von der Versicherung bekommen sollte. Das Problem war, dass der Kranke bei dem Abschluss des Vertrags nicht angegeben hatte, dass er schon früher wegen einer Depression behandelt wurde. Die Richter bewerteten das als Arglist und erlaubten es dem Unternehmen, sich vom Vertrag zu lösen.

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