Artikel:Betrug zahlt sich nicht aus
Aus Das Versicherungs Wiki
Betrug zahlt sich bei den Versicherungen nie aus, Ehrlichkeit dagegen – schon. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz macht klar: Eine private Krankenversicherung darf einen Vertrag kündigen, wenn sie feststellt, dass sie von dem Versicherten betrogen wurde. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Vertragsteile, die von dem Betrug nicht betroffen wurden (Az. 10 U 213/08). Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einem Privatversicherer, der länger als 30 Jahre alt war. Zusätzlich hatte er auch eine private Pflegeversicherung bei dem gleichen Unternehmen. Im Jahr 2005 beantragte der Mann eine neue Brille sowie eine Ersatzbrille. Der Kostenvoranschlag wurde genehmigt, da die alte Brille des Kunden offensichtlich zerbrochen war. Ein Jahr später meldete der Versicherungsnehmer, dass er wieder neue Brille braucht, da auch diese Sehhilfe angeblich nicht mehr funktionsfähig war.
Die Versicherung wollte dieser Aussage kein Glauben schenken und wollte die zerbrochene Brille sehen und untersuchen. Die Ergebnisse zeigten eindeutig, dass es sich nicht um die Brille des Versicherungsnehmers handeln konnte. Auch der eingeschaltete Sachverständige bestätigte, dass es sich in diesem Fall eindeutig um einen Betrug handelt. Die Assekuranz kündigte sofort alle Verträge – sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung.
Zu Recht, meinten die Koblenzer Richter. Der Kläger habe durch seine Taten das nötige Vertrauen zwischen Vertragspartnern nachhaltig und grundsätzlich zerstört, stand es in dem Urteil.
