Artikel:Die Kfz-Versicherung unter Lupe

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Nicht verwunderlich ist die Tatsache, dass es bei der Kfz-Versicherung zu den meisten Gerichtsstreitigkeiten kommt. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes macht zum Beispiel klar, dass nach einem Unfall mit Totalschaden das Opfer zwischen einem Schadensersatz und der Übernahme der Reparaturkosten wählen darf. (BGH Urt. v. 13.11.2007 – VI ZR 89/07, SVR 2008, S. 103; BGH Urt. v. 18.11.2008 – VI ZB 22/08, SVR 2009, S. 99) Wichtig ist auch, dass die Kosten der Reparatur um bis zu 30% den Wert des Wagens übersteigen dürfen, damit die weitere Nutzung des Fahrzeugs sichergestellt werden kann. Sollte sich der Halter des Wagens für diese Alternative entscheiden, muss er mindestens sechs Monate lang den Wagen fahren, bevor er ihn dann verkauft.

Viele Versicherer profitieren von diesem Tatbestand. Die überweisen den vollen Geldbetrag erst sechs Monate nach dem Unfall. Dabei sind sie aber bereit, gleich nach dem Unfall nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu bezahlen. Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass diese Auszahlungsmöglichkeit für die Versicherten gar nicht günstig ist. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs nicht vornehmen und bekommt zum Schluss auch noch einen sehr geringen Geldbetrag.

Der Bundesgerichtshof macht klar, dass die Kfz-Versicherung die Summe zwar unter Vorbehalt bezahlen kann, doch darf sie auch keine sechs Monate nach dem Unfall warten. Sämtliche Risiken für die Versicherung sehen die Richter in diesem Fall als unzutreffend.

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