Artikel:Die Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Fälle ab
Aus Das Versicherungs Wiki
In den sehr dynamischen Zeiten, in denen wir leben, ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich unverzichtbar. Somit können die Bundesbürger ihr Recht im Gerichtssaal ohne Bedenken oder Angst vor zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten durchsetzen. Aus diesem Grund erlebt die Rechtsschutzversicherung im Moment eine wahre Renaissance. Vor allem werden für die Bereiche Mietrecht und Arbeitsrecht so viele Policen wie noch nie abgeschlossen.
Die Verbraucher müssten allerdings wissen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bei jedem Gerichtsstreit einspringen muss. Hinter dem Fall müssen unbedingt berechtigte Ansprüche stecken, damit die Versicherung die jeweiligen Kosten abdeckt. Doch welche Fälle werden konkret von der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt. Immer öfter beschäftigen sich die Gerichte mit unverschämten Klagen wie zum Beispiel mit dem Fall eines Sozialhilfeempfängers, der im Verwaltungsgericht Ansbach geklagt hat.
Im konkreten Fall verlangte der Mann, dass er die Kosten für vier Bordellbesuche im Monat sowie für pornographische Zeitschriften und sonstige Materialien von dem Staat zurückerstattet bekommt. Als Begründung verwies er darauf, dass diese von besonderer Wichtigkeit für seine geistliche und physische Gesundheit wären. Die Richter waren aber anderer Meinung und entschieden, dass diese Ansprüche mit der geleisteten Sozialhilfe abgedeckt werden sollen. Sogar wenn der Mann über eine Rechtsschutzversicherung verfügt hätte, hätte diese die Gerichtskosten nicht abgedeckt. Die Begründung ist ganz einfach: Die rechtliche Grundlage des Streites nicht begründbar sei.
