Artikel:Ehrenamtliche Tätigkeit und notwendige Versicherungen

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Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine noble Beschäftigung. Für wenig oder sogar für gar kein Geld unterstützt man Asylanten, Gefangenen, alleinstehende Mütter usw. Doch auch bei einer solchen Arbeit kann es schnell zu einem Unfall kommen, wie ein aktueller Bericht der Süddeutschen Zeitung erklärt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass, wenn man eine solche Tätigkeit in Anspruch nimmt, man unbedingt an die nötigen Versicherungen denkt.

Der Jurist Burkhard Küstermann vom Bundesverband Deutscher Stiftungen sagte der Zeitung: „Es ist wichtig, vor der Aufnahme eines Ehrenamtes mit der Trägerorganisation über den Versicherungsschutz zu sprechen“. Der Experte verweist darauf, dass ehrenamtlich engagierte Bürger unbedingt gegen Arbeitsunfälle versichert werden müssen, sind es aber meistens nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung springt auf jeden Fall ein – und das unabhängig davon, ob es sich um eine unentgeltliche Arbeit handelt oder nicht. Freiwillige können von dem Schutz der Alten- und Krankenpflege profitieren oder können bei Rettungsdiensten oder in Kirchengemeinden versichert sein.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur kleine Unfälle und bei weitem nicht nur die Arztkosten übernimmt. Soll es so schlimm werden, dass der freiwillige Helfer seinen regulären Job nicht mehr ausüben kann, springt die gesetzliche Versicherung ein und übernimmt die Lohnfortzahlung des Beschäftigten. Die Bürger, die freiwillig in einer Kirchengemeinde oder im Krankenhaus beschäftigt sind, haben Anspruch auf 80 Prozent von dem letzten Nettolohn.

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