Artikel:Emma und die Versicherungen

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Letztes Jahr war es „Kyrill“, nun wütete in Deutschland „Emma“ - zwei Orkantiefe, die Sachschäden im Wert von Millionen und unkalkulierbare Personenschäden hinterlassen hat. Damit man zumindest mit der Versicherung keine Probleme hat, muss man einige einfache Regel beachten. Das Wichtigste ist, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft umgehend informiert wird. Sollte die Schadensmeldung zu spät eintreffen, darf die Assekuranz die Zahlung verweigern. Davor sollte man sich allerdings informieren, welche Police für welche Schäden haftet.

Generell treten die Versicherungen nur bei Stürmen ein. Die Wohngebäude-, Hausrat- und die Kaskoversicherung fürs Auto können nur ab Windstärke 8 herangezogen werden. Die örtliche Wetterstation gibt Auskunft über die tatsächliche Windstärke in dem jeweiligen Wohngebiet.

Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dass die Versicherungssumme richtig beim Vertragsabschluss angegeben wurde. Sollte die Assekuranz die sog. Unterversicherung feststellen, darf sie die Zahlung entsprechend kürzen. Wenn man zum Beispiel im Versicherungsvertrag Inventar für 50.000 Euro angegeben hat, eigentlich aber Hausrat für 150.000 Euro besitzt, bekommt man nur ein Drittel von der beantragten Entschädigung.

Inzwischen verlangen fast alle Gesellschaften nach Beweismaterial, der den Schaden dokumentiert. Damit auch Ihre Schadensabwicklung problemlos erfolgen kann, sollten Sie die beschädigten Gegenstände oder Gebäude fotografieren. Zu dem Antrag können Sie auch Originalbelege beifügen. Aber auch wenn Sie das nicht machen, werden Sie den Schadensersatz bekommen. Entscheidend ist, was der gleichwertige Ersatz der Teile kostet. Bei allen Versicherungen gilt darüber hinaus die sog. Schadensminderungspflicht, d.h. dass Sie dazu verpflichtet sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

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