Artikel:Hausbau: Private Helfer müssen gemeldet werden

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Beim Hausbau muss man meist selbst mit anpacken und ist außerdem auf die Hilfe von tüchtigen Freunden angewiesen. Aber Vorsicht: Auch diese Freundschaftsdienste müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Auch wer nur vorübergehend für Bauarbeiten beschäftigt wird, muss unfallversichert sein. Dies gilt per Gesetz auch für Verwandte oder Bekannte des Bauherrn. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Arbeit ein Entgelt bezahlt wird oder nicht.

Der Bauherr muss seine helfenden Bekannten anmelden. Er gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches IV als „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ und muss alle Pflichten eines Unternehmers gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft erfüllen. Die Prämien für den Versicherungsschutz der Helfer richten sich nach den Arbeitsstunden und dem jeweiligen Satz der Bau-Berufsgenossenschaft. Die Sätze der in Deutschland zuständigen Genossenschaften liegen zwischen 1,30 Euro und 1,72 Euro. Somit kosten den Bauherren 100 Arbeitsstunden von Freunden zwischen 130 und 172 Euro. Der Versicherungsschutz deckt dann Personenschäden, die auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin eintreten. Im Versicherungsfall besteht Anspruch auf Heilbehandlung oder Arbeits- und Berufsförderung sowie Geldleistungen, etwa Verletztengeld oder Renten. Auch wenn ein Helfer bereits privat versichert ist, muss er bei der Behörde angemeldet werden. Bei einer Förderung von privaten Baumaßnahmen mit öffentlichen Mitteln, können Helfer, Bauherr und Ehegatte beitragsfrei versichert werden. In diesem Fall sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände oder die Unfallkassen zuständig.

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