Artikel:In der gesetzlichen Rentenversicherung sind keine Änderungen zugelassen
Aus Das Versicherungs Wiki
Das Geburtsdatum der versicherten Person spielt in der gesetzlichen Rentenversicherung eine entscheidende Rolle. In Deutschland gelten diesbezüglich strenge Regeln. Die zuerst angegebenen Daten zum Wohnort und Geburtsdatum können nachträglich nicht mehr geändert werden, auch dann nicht, wenn sich diese als falsch erweisen sollen, heißt es im Gesetz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das Ziel dieser Regelung ist, Missbrauch mit sozialen Leistungen zu vermeiden. Am Mittwoch letzte Woche wurde ein Gerichtsurteil veröffentlicht, in dem das Hessische Landessozialgericht einmal mehr bestätigte, dass die Grunddaten von den Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden können.
Im konkreten Fall klagte ein Arbeitnehmer aus Äthiopien oder Eritrea die gesetzliche Rentenversicherung an, da sie sich weigerte, sein Geburtsdatum zu ändern. Der Mann war 1984 in die Bundesrepublik eingereist. Im Jahr 1992 gab er an, dass er 1964 geboren war und dieses Geburtsdatum wurde in seine Akte bei der Rentenversicherung eingetragen. Zu einem späteren Zeitpunkt brachte er allerdings seine Geburtsurkunde, in der steht, dass der Äthiopier eigentlich im Jahr 1969 geboren war.
Die gesetzliche Rentenversicherung weigerte sich, seine Grunddaten zu ändern. Das würde heißen, dass der Mann vier Jahre früher Leistungen aus der Sozialkasse beziehen könnte. Die Richter gaben der staatlichen Organisation Recht. Zwar sei eine Korrektur in vielen anderen Ländern möglich, in Deutschland ist aber so eine nachträgliche Nachbesserung der Grunddaten ausgeschlossen, heißt es in dem Urteil.
