Artikel:Kfz-Versicherung beim Gebrauchtwagenkauf

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Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland gesetzliche Pflicht. Diese haftet allerdings nur bei Schäden, die man mit dem versicherten Fahrzeug, anderen Teilnehmern im Straßenverkehr zufügt. Sinnvoll wäre aus diesem Grund, auch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese haften auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug und die Vollkaskopolice übernimmt sogar die Haftung für selbstverschuldete Unfälle.

Neben der Krankenversicherung gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den meist abgeschlossenen Policen in Deutschland. Gleichzeitig ist sie aber auch eines der kompliziertesten Produkte auf dem Versicherungsmarkt. Wie sieht es zum Beispiel mit der Autopolice bei einem Gebrauchtwagenkauf aus? Diese Frage stellen sich mit Sicherheit viele Versicherte. Vor kurzem beleuchtete die Süddeutsche Zeitung in einem kleinen Bericht die Einzelheiten dazu. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kauft, übernimmt automatisch auch die Kfz-Versicherung, heißt es in dem Artikel. Der Auto zitiert Heiko Köster vom Bund der Versicherten, der bestätigt: „Die Versicherung klebt am Objekt“.

Der Käufer hat dann zwei Möglichkeiten. Er kann entweder die bestehende Police kündigen oder diese eben weiterführen. Im zweiten Fall könnte er mit der Assekuranz verhandeln und sich eine günstigere Police anschaffen. In beiden Fällen ist aber ein Vergleich der Preise und Leistungen sogar noch vor dem Kauf des Automobils sinnvoll, bestätigen Versicherungsexperten.

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