Artikel:Lügen wird selten belohnt
Aus Das Versicherungs Wiki
Die Versicherungen setzen einen enorm hohen Wert auf Ehrlichkeit – diese wird entsprechend prämiert und ehrliche Kunden dürfen sich auf eine unkomplizierte Schadensabwicklung freuen. Anders sieht es aber mit Lügen aus. Da werden die ansonsten immer sehr netten Damen, die einen Schadensfall bearbeiten, ganz streng, der Ton ist dann nicht mehr mild und die Schadensabwicklung wird zu einer langen und schmerzhaften Quälerei. Doch das ist längst nicht alles. Wenn die Versicherung falsche Angaben nach einem Schaden feststellen soll, kann sie eine Leistungsfreiheit beantragen, d.h. dass die Versicherungsleistung verweigert wird. Das wurde neulich von einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Saarland bestätigt (OLG Saarland, Az. 5 U 78/08).
Im konkreten Fall hatte ein Fahrer einen Unfall mit seinem Kasko-versicherten Fahrzeug und zwar ohne Fremdbeteiligung. Zum Schluss wurde sein Ferrari Spider 360 Modena von einem Baumstumpf gestoppt. Im Unfallprotokoll gab der Versicherungsnehmer die Geschwindigkeit von 70 km/h an, die auch in diesem Fall die maximal zugelassene Geschwindigkeit war. Der Versicherer verweigerte allerdings zunächst die Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 67.702,29 Euro und bestellte einen Gutachter. Dieser stellte fest, dass die eigentliche Geschwindigkeit des Fahrers 95 km/h war.
Die Richter haben sich für den Versicherer entschieden. Einen Versicherten treffe immer eine Aufklärungsobliegenheit, die die vollständige und zutreffende Schilderung des Schadensgangs und die wahrheitsgemäße Beantwortung der vom Versicherer gestellten Fragen beinhaltet, heißt es in dem Urteil.
