Artikel:Mit den richtigen Reifen unterwegs
Aus Das Versicherungs Wiki
Die Frage, ob man als Fahrer dazu verpflichtet ist, immer mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein, ist so alt wie die Kfz-Versicherung selbst. Im StVO heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung…“ Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg macht aber die Situation noch komplizierter. Den Richtern zufolge sei ausgerechnet dieser Paragraph im Gesetz sehr problematisch. Er gebe nicht ausreichend Information darüber, welche Wetterbedingungen welche Bereifung erfordern. Darüber hinaus widerspreche der Text dem Bestimmungsgebot des Grundgesetzes. Das Ergebnis aus diesem Urteil bringt vielen Fahrern vielleicht Freude: Die Kfz-Versicherung muss auf jeden Fall bei einem Verkehrsunfall einspringen, unabhängig davon, ob er der falschen Bereifung zurückzuführen ist.
Die Entscheidung der Richter führt zu einer riesigen Kritikwelle nicht nur bei den Versicherern, sondern auch bei Politkern und in der Presse, wie die aktuelle Ausgabe der „Lübecker Nachrichten“ mitteilt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer überlegt, ob er den Zusatz nicht streichen soll. Er befürchtet eine riesige Welle von Schadensmeldungen und Chaos bei den Versicherungen. Sollte die Entscheidung der Richter gestrichen werden, so kommt man wieder zu der alten Regel, bei der die Fahrer, die mit falscher Bereifung unterwegs sind, eine Geldstrafe zahlen müssen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen müssen.
Seit dem 04.12.2010 gilt in Deutschland die allgemeine Winterreifenpflicht, so dass ein es nicht mehr genügt nur die "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Seit Ende 2010 sind Autofahrer nicht nur angehalten Winterreifen aufzuziehen, sondern dazu verpflichtet, Reifen mit der Bezeichnung M & S zu verwenden. Diese Bestimmung schlägt sich selbstverständlich auch auf die Haftung bei Unfällen für die Kfz-Versicherung nieder. Wer keine Winterreifen aufgezogen hat und in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig und erhält so unter Umständen nicht mehr die vollständige Zahlung der aufgekommenen Schäden.
