Artikel:Neues Versicherungsgesetz sorgt für Gerechtigkeit
Aus Das Versicherungs Wiki
Das neue Versicherungsgesetz sieht vor, dass die Versicherungsgesellschaft auch dann leistet, wenn es bewiesen wird, dass der Versicherungsnehmer mit verschuldet ist. Die Größe des Schadensersatzes wird in diesem Fall von dem Grad der Fahrlässigkeit bestimmt, wie vor kurzem Rechtsexperten erklärt haben. Wichtig ist aber, dass die Kunden auf ihre Rechte bestehen und nicht gleich den ersten Vorschlag der Assekuranz akzeptieren.
Bisher galt das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip, nach dem der Kunde keinen Schadensersatz bekommen konnte, wenn eine Mitschuld festgestellt wurde. Die Versicherungsgesellschaften verließen sich oft auf diese Regel und verweigerten Zahlungen in der Hausrat-, Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung. Dabei waren die Kriterien nicht immer klar und leicht zu durchblicken. Viele Fälle landeten vor Gericht, wo die Unklarheit noch größer wurde. So bekam zum Beispiel ein Antragsteller keinen Schadensersatz, wenn er unter Alkoholeinfluss im Bett eine Zigarette rauchte und daher ein Brand ausbrach (Az.: 3 U 22/97). Ganz anders sah es aber dann aus, wenn jemand Kerzen anzündete und dann eingeschlafen war (Az.: 20 U 5148/98).
Dem neuen Gesetz zufolge sollen diese zwei Fälle nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Die Versicherungsgesellschaft wird in beiden Fällen zur Kasse gebeten. Der Zweck des neuen Gesetzes ist nicht nur mehr Gerechtigkeit zu bringen, sondern auch die mit Versicherungsfällen überlasteten Gerichte etwas zu entlasten. Die neuen Regeln sehen eine Quotelung vor, nach der sich der Versicherer auch bei einer Mitschuld des Kunden beteiligen soll. Katrin Rüter de Escobar, Versicherungsexpertin im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), meint: „Für den einzelnen Versicherten ist das eine bessere, da flexiblere Lösung“.
