Artikel:Neues vom Versicherungsmarkt: Absichern gegen Mietnomaden
Aus Das Versicherungs Wiki
Wenn sich Vermieter mit Mietausfällen herumärgern müssen, dann stecken immer häufiger so genannte Mietnomaden dahinter. Während Juristen in solchen Fällen eher von „Entmietbetrügern“ sprechen, ist die umgangssprachliche Bezeichnung aufgrund durchaus albtraumhafter Vorgehensweisen der Schadensverursacher irgendwie verständlich.
Mietnomaden beziehen eine Wohnung, erbringen keinerlei Mietleistungen und ziehen in der Regel dann in die nächste, wenn sie aus der vorigen durch fristlose Kündigung, beziehungsweise meist erst per Zwangsmaßnahme ausziehen müssen. Die geschädigten Vermieter bleiben letztlich auf den Kosten sitzen und können sich schon fast glücklich schätzen, wenn das Eigentum nicht auch noch verwüstet oder teilweise zerstört zurückgelassen wurde. Da sich Mietnomaden meist bedeckt halten und auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sind, kann das Vermietprinzip schnell zur Kosten- und vor allem Schadensfalle werden.
Doch nun können sich Vermieter zumindest finanziell gegen Mietnomaden absichern, mit einer eigens dafür konzipierten Versicherung. Michael Kuhlmann, Versicherungsmakler und Betreiber der Internetseite * www.mietnomaden-versicherung.de erklärt: "Eigentümer können für den Fall vorsorgen, dass der Mieter nicht zahlt". Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder den Abschluss einer klassischen Versicherung zusätzlich zur Gebäudeversicherung, die von der Helvetia zum Schutz gegen Mietnomaden angeboten wird, oder die Absicherung über ein Factoringgesellschaft.
Bei der klassischen Versicherungsform handelt es sich um Kosten, die etwa bei drei Promille pro Jahresmiete handelt. Kommt es zu Schäden, die durch Mietnomaden verursacht werden, dann liegt die vom Kunden zu leistende Eigenbeteiligung nur noch bei 20 Prozent. Zahlungsvoraussetzung sind hierbei zum einen die offizielle Abmahnung des Mieters und zum anderen der Nachweis eines Rechtstitels. Die Versicherung zahlt also nicht unmittelbar und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Factoringmodell kostet Vermieter mindestens zwei Prozent der jeweiligen Jahresmiete. Hierbei wird der Vermieter umgehend ausgezahlt und die Factoringgesellschaft treibt die Außenstände eigenverantwortlich ein.
