Artikel:Neuigkeiten in der Renten- und Krankenversicherung

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Alles neu macht das neue Jahr. In der langen Tradition der Neuigkeiten zum Jahresbeginn macht auch das Jahr 2011 keine Ausnahme. Wir informieren Sie hier kurz über die Änderungen, die zum 1.1.2011 in Kraft treten.

Im Osten gibt es eine neue Beitragsbemessungsgrenze. Zum Jahresbeginn wird diese angehoben und beträgt nun 57.600 Euro bei 55.800 Euro bis jetzt. Die angegebene Summe gilt als Jahreseinkommen, ein Zwölftel davon macht die monatliche Summe aus. In den alten Bundesländern bleibt die Summe konstant bei 66.000 Euro Jahreseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist relevant für die Kranken- und Rentenversicherung. Wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist man von der Versicherungspflicht befreit. Somit steigt auch der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung. In den neuen Bundesländern liegt dieser Beitrag bei 955,20 Euro im Monat. Im Westen beträgt diese Summe 1094,50 Euro. Somit bleibt der Betrag im Wesen unverändert im Vergleich zum vorigen Jahr.

Erwartet wird auch einen Anstieg im Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wird künftig bei 15,5% liegen.

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