Artikel:Neuigkeiten in der Rentenversicherung

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Für das Jahr 2011 sieht die Bundesregierung eine Reihe von Neuigkeiten vor. Zuerst betreffen diese den absetzbaren Betrag bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ein Arbeitnehmer in seiner Lohnsteuererklärung geltend machen kann.

Seit 2005 dürfen Beschäftigte einen steigenden Anteil von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Im Jahr 2025 soll die Höhe dieser Beiträge 100 Prozent erreichen. Im Jahr 2011 werden Beschäftigte 72 Prozent als Sonderausgaben anrechnen können. Die maximale Summe, die nicht überschritten werden darf, beträgt 14.400 Euro für Alleinstehende und 28.800 Euro für Verheiratete.

Der Sonderausgabenabzug erfolgt nach dem folgenden Schema: Zuerst wird der Arbeitgeberanteil mit berechnet, davon werden 72 Prozent in voller Höhe abgezogen und diese Summe wird dann als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben. Im Endeffekt heißt das, dass die Arbeitnehmer 44 Prozent von den Beiträgen zur Rentenversicherung geltend machen können. Eine weitere Neuigkeit ist, dass sich der Rentenbeginn verschiebt. Das ist vor allem für Besitzer von öffentlich geforderten Altersvorsorgeverträgen wie die Riester- und die Rürup-Renten wichtig. Wer bis zum 31.12.2011 eine solche Versicherung abschließt, kann mit einem Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr rechnen. Ansonsten wird der Auszahlungsbeginn nach dem 62. Lebensjahr liegen.

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