Artikel:Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung

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Der 30. November ist schon vorbei und somit auch die Möglichekit den Kfz-Versicherer regulär zu kündigen. Doch besteht immer noch eine Chance zu einer günstigeren Kfz-Versicherung zu wechseln und zwar mit einem Sonderkündigungsrecht. Dieses wird nur in drei Ausnahmefällen gewährt, die wir hier kurz erläutern möchten.

Ein Sonderkündigungsrecht haben die Versicherten dann, wenn der Tarif teurer wird. Bei jeder Änderung der Beiträge kann man das Versicherungsunternehmen kündigen. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Kündigungsrecht nur einen Monat lang gilt und dieser Monat zählt man ab dem Datum, an dem man das Informationsschreiben von der Versicherung bekommt. Viele Versicherer wollen den Kunden keinen Grund zur Kündigung noch vor dem 30. November geben und schicken die Informationsschreiben über die erhöhten Preise erst Anfang Dezember. Die Autobesitzer sollen daher schnell reagieren. Wichtig hier ist, dass man unbedingt vor der Kündigung des Versicherungsvertrags die Bestätigung von dem neuen Unternehmen kriegt, dass man eine neue Police unterscheiben kann. Das liegt daran, dass die Versicherungen nicht dazu verpflichtet sind, jeden unter Vertrag zu nehmen.

Zwei andere Fälle führen auch zu einem Sonderkündigungsrecht. Der erste ist bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges. Das neue Auto kann man bei jedem beliebigen Versicherer anmelden, denn die Kfz-Versicherung nicht personen- sondern fahrzeuggebunden ist. Der dritte Fall ist nach einem Unfall. Ob reguliert oder nicht ein Unfall führt immer zu einem Sonderkündigungsrecht.

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