Artikel:Sonderkündigungsrecht in der Kfz- und Motorradversicherung
Aus Das Versicherungs Wiki
Der 30. November 2009 gehört inzwischen zur Geschichte und somit ist auch die jährliche Hysterie in der Versicherungsbranche vorbei. Rund 80 Prozent aller Versicherungsverträge zur Kfz- und Motorradversicherung können zum Ende des Kalenderjahres abgebrochen werden. Bei 20 Prozent der Policen besteht die Möglichkeit, dass man auch zu einem anderen Zeitpunkt die Versicherung kündigt. Ihre Police gehört nicht dazu? Keine Sorgen. Sie können sich immer ein Sonderkündigungsrecht zunutze machen. Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz- und Motorradversicherung? Die Antwort ist leicht: entweder nach einer Preiserhöhung oder nach einem Schadensfall. Sollte es sich um eine Preiserhöhung handeln, sollten Sie wissen, dass Sie 30 Tage Zeit nach dem Eingang des Benachrichtigungsschreibens haben, um Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Als Preiserhöhung zählt allerdings nicht nur die wirtschaftliche Änderung des Versicherungsbeitrags, sondern auf jeden Fall auch eine Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Schadens- oder Regionalklasse. Dabei sollte sich das Kündigungsschreiben klar auf die Preiserhöhung beziehen und das ausdrücklich als Grund für die Kündigung angeben. Nach einem Schadensfall kann die Kfz-Versicherung auch gekündigt werden und das unabhängig davon, ob der Schaden ordnungsgemäß reguliert wurde oder nicht.
