Artikel:Verfassungswidrig oder nicht - die staatlichen Zuschüsse für die Krankenkassen

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In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es neulich zu einigen wichtigen Änderungen. Nicht nur werden die Stimmen, die für Zusatzbeiträge und staatliche Zuschüsse plädieren immer lauter, sondern will auch die Bundesregierung einige Gesetzesänderungen für den staatlichen Krankenschutz einleiten.

Somit wächst auch die Unzufriedenheit der Bundesbürger mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell kämpfen viele deutsche Bürger mit den Krankenkassen im Gericht. Neulich musste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die staatlichen Versicherer auseinandersetzen. Die Verfassungsbeschwerde wurde gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (§221 Abs. 1 SGB V im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007) eingereicht. Die Beschwerde wurde allerdings abgelehnt und nicht zur Entscheidung angenommen.

Laut den Richtern sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig, da der Beschwerdeführer durch die gesetzliche Bestimmung nicht unmittelbar betroffen ist.

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