Artikel:Was Sie beim Auto-Tuning in Sachen Kfz-Versicherung beachten sollten
Aus Das Versicherungs Wiki
Auto-Tuning ist innerhalb der letzten Jahre zum wahren Volksport geworden. Allerorts blitzen aufwendige Chromfelgen, Heckspoiler oder auch veränderte Fahrwerke hervor. Doch das kostspielige und teils äußerst zeitaufwendige Vergnügen kann einen den Versicherungsschutz kosten – etwa dann, wenn die Änderungen nicht mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abgesprochen wurden. Um so etwas im Vorhinein ausschließen zu können, sollten Tuning-Begeisterte ein paar einfache Dinge beachten. Die Generalempfehlung des Automobilclubs von Deutschland (AvD) besteht in einem dauerhaften Kontakt mit dem eigenen Kfz-Versicherer. Auf diese Weise kann langfristig sichergestellt werden, dass alle eintragungspflichtigen Änderungen auch in den jeweiligen Zulassungsdokumenten vermerkt werden können. Denn darüber herrscht oft Unsicherheit.
Der Versicherungsfachmann Frank Bonifers vom AvD erklärt: „Insbesondere wenn die Motorleistung gesteigert wird - beispielsweise durch Chip-Tuning - sollte man unbedingt seine Assekuranz informieren.“ Die Gründe hierfür sind so prägnant wie eindeutig, geht es doch häufig um Leistungsverbesserungen, mit deren Änderung auch das Risiko steigt: „Meist erhöht sich dann die Prämie, denn das getunte Fahrzeug muss risikogerecht neu eingestuft werden“, so Bonifer. Rechtzeitig informieren und eintragen lassen, so lautet also das Motto, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren. Durch die zunehmende Popularität des Tuning-Genres tummeln sich auch zahlreiche Anbieter am Markt, deren Ware nicht nur äußerst billig sondern auch gefährlich ist. Auch dagegen versuchen die Versicherer vorzugehen – in diesem Fall mit klaren Regeln, was versicherungstechnisch Aufschlag kostet und was nicht. Denn bei mangelhafter Ware stehen zu schnell Menschenleben auf dem Spiel. Tuning-Produkte, die weniger als 5.000 Euro kosten und fest ein- oder angebaut werden, kosten in der Regel keinen Prämienaufschlag. Bei allen anderen Gegenständen sollte aber spätestens die Assekuranz informiert werden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die entsprechende ABE, ein Teilguthaben, die Bauartgenehmigung oder auch die Anbauabnahme parat zu haben, wenn man unterwegs ist. Auch hierfür gibt es gute Gründe: „Die Versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wurde allerdings unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt, beziehungsweise ein Teil verbaut und nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und man verliert damit auch im Fall der Fälle seinen Versicherungsschutz“, erklärt Bonier in diesem Zusammenhang. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldung von Tuning-Maßnahmen am eigenen Fahrzeug auch im eigenen Interesse sein kann – und zwar in Sachen Schadensersatzanspruch. Denn ein Auto wird ja in der regel so versichert, wie es dasteht. Sollte sich im Laufe des Auto-Lebens etwas verändern – so etwa durch Tuning – dann kann es durchaus sein, dass das investierte Geld bei einer Schadensregulierung nicht mehr erstattet wird, weil die Veränderung zum Beispiel nicht gemeldet wurde. Zum Tuning gehört also auch das Tuning der Kfz-Police.
