Beitragsanpassungsklauseln

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Die Beitragsanpassungsklauseln regeln die spätere Anpassung des Beitrags an veränderte Bedingungen. Dabei handelt es sich meis um eine nachträgliche Beseitigung einer Differenz zwischen den vom Versicherer kalkulierten Versicherungsbeiträgen und den erforderlichen tatsächlichen und nicht nur vorübergehend höheren Schadenaufwendungen mittels einer Erhöhung des zu zahlenden Versicherungsbeitrags.
Die Anwendung von Beitragsanpassungklauseln ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG (§ 178g ) nur möglich, wenn das ordentliche Kündigungsrecht des Versichers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen. Ausserdem muss ein unabhängiger Treuhänder die zu Grunde gelegten Annahmen prüfen der Beitragsanpassung zugestimmen.

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