Berufsunfähigkeitsversicherung

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Was ist Berufsunfähigkeit?

Als Berufsunfähigkeit bezeichnet man eine andauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung, die ärztlich bestätigt sein muss, und die durch Unfall, Krankheit oder Invalidität verursacht wurde. Berufsunfähigkeit wird häufig mit Erwerbsunfähigkeit verwechselt, was zu Missverständnissen führen kann. Generell ist die Definition von Berufsunfähigkeit enger gefasst. Im Gegensatz zu einer erwerbsunfähigen Person, kann eine berufsunfähige Person zwar immer noch berufstätig sein, jedoch nicht in ihrem ursprünglich ausgeübten Beruf.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich versichern lassen. Wissenswert ist hierbei, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Invaliditätsversicherung gehört. Die private Versicherung kann deshalb als Zusatzpolice oder als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Sie wird meistens mit einer privaten Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung kombiniert. Es gibt zwei Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung – die gesetzliche und die private. Der gesetzliche Schutz stellt jedoch für all jene, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nur eine Grundabsicherung dar. Denn sie erhalten nur rund 32 Prozent ihres zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Die volle BU-Rente von der gesetzlichen Versicherungsvariante bekommen berufsunfähige Personen, die weniger als drei Stunden pro Tag einsatzfähig sind. Wenn der gesetzlich Versicherte mehr als drei Stunden arbeiten kann, bekommt er die Hälfte der BU-Rente. Eine private BU-Rente bekommen privat versicherte Personen, die nur noch zu 50 Prozent im Stande sind, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, um damit für ihren Unterhalt zu sorgen. Die Beiträge in der privaten BU-Versicherung richten sich nach der Höhe der vereinbarten Rente. Dabei gilt: Je höher die Rente, desto teurer die Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich haben die Versicherungsunternehmen einen Definitionsspielraum, wenn es um die Merkmale von Berufsunfähigkeit geht. Einige Pflichtbedingungen sind allerdings einheitlich festgelegt. Darunter fällt die Regel, dass eine Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn der Versicherte seinen Beruf mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann. Darüber hinaus muss der Versicherte mindestens zu 50 Prozent beeinträchtigt sein, wenn es darum geht, seinen bisherigen Beruf auszuüben.


Die Gefahren

Aktuelle Statistiken zeigen, dass ungefähr 25% der berufstätigen Personen in Deutschland frühzeitig aus dem Beruf aussteigen müssen. Als häufigster Grund werden psychische Erkrankungen, wie etwa Depressionen angegeben. Den nächsten Platz nehmen Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparats (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Knochen) ein. An dritter Stelle stehen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Als besonders gefährdete Personengruppen gelten Menschen, die körperlich oder seelisch stark belastende Tätigkeiten ausüben. So zum Beispiel Fliesenleger, Feuerwehrmänner und Krankenpfleger, die die Statistik mit den meisten Fällen der Berufsunfähigkeit anführen, dicht gefolgt allerdings von Lehrern, Ärzten und Musikern.


Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Der Prozess der Anerkennung von Berufsunfähigkeit verläuft je nach Versicherer unterschiedlich. Während bei manchen aufwendige Untersuchungen benötigt werden, akzeptieren andere Unternehmen ein einfaches ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Versicherte seinen Beruf mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann. Versicherungsnehmer sollten unbedingt beachten, dass viele Unternehmen in ihren Vertragsbedingungen vorschreiben, dass eine mögliche Berufsunfähigkeit nur von Vertrauensärzten der Assekuranz attestiert werden kann. Andere verpflichten ihre Kunden dazu, notwendige Maßnahmen – Medikamente, Operationen, Heilbehandlung usw. – nur von bestimmten Ärzten zu akzeptieren. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Arztanordnungs-Klausel, die am besten von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ausgeschlossen sein sollte.


Besondere Klausel in den Versicherungsverträgen

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es oft zu Unklarheiten und Missverständnissen. Deshalb sollten Versicherungsnehmer bei einigen Klauseln besonders hellhörig werden. Inzwischen arbeiten zwar immer mehr Unternehmen kundenfreundlich und bieten sehr attraktive Verträge an. Allerdings gibt es auch entsprechend viele Versicherer, die mit problembehafteten Bedingungen arbeiten: Eine der heikelsten Klauseln ist das so genannte „befristete Rücktrittsrecht“. Wenn der Kunde bestimmte Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag nicht oder falsch beantwortet, hat der Versicherer das Recht, innerhalb von fünf Jahren nach der Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurückzutreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die nicht wahrheitsgemäßen Angaben versehentlich oder absichtlich gemacht wurden.

Rückwirkende Anerkennung“ – Jeder Unfall, der zu einer Berufsunfähigkeit führen kann, muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Versicherungsnehmer diese Pflicht versäumen, kann der Versicherer aus rechtlichen Gründen von seinen vertraglichen Pflichten zurückzutreten. Dieser Fall kann mit dem Einschluss der Klausel „rückwirkende Anerkennung“ vermieden werden. Denn damit verpflichtet sich die Assekuranz dazu, eine Berufsunfähigkeit unabhängig vom Zeitpunkt deren Anmeldung anzuerkennen.

"Abstrakte Verweisung" – Das Thema „abstrakte Verweisung“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein heikles Problem, sowohl für die Versicherten als auch für die Versicherungsunternehmen. Was genau ist damit gemeint? Der Einschluss dieser Klausel bedeutet, dass die berufsunfähige Person in eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, wodurch die Auszahlung einer BU-Rente verhindert werden kann. Berufsunfähig ist ja nicht gleichbedeutend mit erwerbsunfähig, weshalb so manche Assekuranz auf Tätigkeiten verweist, die mit dem ursprünglich ausgeübten Beruf nichts zu tun hab Deshalb ist es besonders wichtig, beim Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages auf das Kleingedruckte zu achten. In den vergangenen Jahren führte die abstrakte Verweisung immer wieder zu juristischen Streitigkeiten, bei denen die Versicherten häufig gewannen. Dies hat zur Folge, dass die abstrakte Verweisung immer seltener in neue Verträge integriert wird. Dennoch beinhalten 90 Prozent der Altverträge diese Klausel, weshalb in diesem Punkt vor allem Verhandlungsgeschick gefragt ist, damit die abstrakte Verweisung aus dem Vertrag von vorne herein ausgeschlossen wird.

Nachversicherungsgarantie“ – Bei einer Nachversicherungsgarantie wird die Berufsunfähigkeitsrente bei besonderen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Änderung der Lebenssituation, ohne eine Gesundheitsprüfung erhöht. Kundenfreundliche Verträge berücksichtigen eine solche Klausel.

Die Versicherungsbeiträge

Obwohl die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente das wichtigste Kriterium für die Festlegung der Beiträge ist, gibt es eine Reihe von weiteren Faktoren, die die Versicherer vor einer Vertragsunterzeichnung berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem der Gesundheitszustand des Versicherten, der von allen Assekuranzen vor Vertragsabschluss festgestellt werden muss. Versicherte, die wegen bestimmten Krankheiten behandelt wurden oder noch werden – etwa wegen Depressionen oder einem Bandscheibenvorfall –, müssen mit teureren Beiträgen rechnen, oder sogar Ausschlüsse im Versicherungsschutz in Kauf nehmen. Darüber hinaus ist das Alter des Versicherten von besonderem Belang. Auch hier gilt: Je älter der Kunde, desto teurer die Police. Es bleibt ein weiterer Aspekt, der die Beitragshöhe beeinflusst, und das ist natürlich der Beruf. Arbeitnehmer, die Berufe mit hoher Risikoeinstufung ausüben, wie z.B. Maurer oder Lehrer, müssen mit teureren Versicherungen rechnen als z.B. Apotheker. Denn bei ersteren Personengruppen ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit deutlich höher als bei anderen.

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