Betriebsunterbrechungsversicherung
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Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für Kosten auf, die während einer Unterbrechung eines Betriebes anfallen. Darunter muss man sich alle Unterbrechungen vorstellen, die in Folge von bestimmten Risiken entstehen. Risiken sind z. B. Feuer, Sturm, Einbruch, Hagel oder Schäden an Maschinen.
Die Versicherung wird oftmals auch Ertragsausfallversicherung genannt, da Sie sowohl für die fortlaufenden Kosten aufkommt, wie auch für den entgangenen Gewinn.
Auch für Rückwirkungsschäden wird die Versicherung abgeschlossen. Von Rückwirkungsschäden spricht man dann, wenn die Betriebsunterbrechnung durch Schäden und Ausfall an eines Dritten (z. B. Zulieferer) entstehn. Wobei auch hier im Normalfall der Ausfall beim Dritten durch Feuer, Sturm, Hagel, etc. entstanden sein muss.
