Deckung

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Im Falle eines Schadens wird der Schaden von der Versicherung geregelt. Die sog. Deckung, also die Höhe der maximalen Kosten, die von der Versicherung im Fall der Fälle bezahlt werden, ist im Versicherungsvertrag geregelt.

Bei den Haftpflichtversicherungen ist die Mindestdeckung vom Gesetzgeber festgelegt. Derzeit beträgt sie für Personenschäden 7.500.000 €, für Sachschäden 1.000.000 € und für Vermögensschäden 50.000 €.

Vom BdV (Bund der Versicherten) wird eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal empfohlen.

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