Ersatzkassen

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Eine Ersatzkasse ist neben anderen Kassenarten, wie z.B. Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sowohl der Bezirk einer Ersatzkasse als auch der zu versichernde Personenkreis kann durch Satzungsregelung eingeschränkt werden. Möglische Einschränkungen können sich durch Berufsgruppen, Berufsstellung (Arbeiter/Angestellter), regionale Gebiete oder Länder ergeben. Eine entsprechende Satzungsregelung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Eine Ersatzkasse ist verpflichtet, jeden Versicherten aufzunehmen (sog. Kontrahierungszwang). Die Mitgliedschaft zur Ersatzkasse wird durch eine entsprechende Mitgliedschaftserklärung erlangt.

Übersicht bekannter Ersatzkassen:

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