Fahrzeughalter

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Als Fahrzeughalter ist der tatsächliche Besitzer eines Fahrzeuges zu verstehen. Der Halter ist nicht unbedingt der Eigentümer des Fahrzeugs und als solcher in den Papieren eingetragen.

Bei Leasingverträgen bleibt z. B. die Leasing-Bank Eigentümer des Fahrzeugs, Fahrzeughalter ist jedoch der Leasingnehmer. Auch in Familien wird das häufig ähnlich geregelt. Da meldet z. B. die Mutter das Auto an, um in eine niedrigen Schadensfreiheitsklasse bei der Versicherung zu kommen, jedoch kauft der Sohn das Auto vom eigenem Geld und benützt es ausschließlich. In diesem Fall wäre der Sohn Fahrzeughalter.

Wichtig ist die Unterscheidung des Halters vom Eigentümer im Falle von Gesetzwidrigkeiten, da die Verantwortung für das Fahrzeug immer der Halter trägt. So muss dieser sich um den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs kümmern - Bereifung, Bremsen, etc.

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