Gerichtskosten
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Es gilt Gerichtskosten und Prozesskosten zu unterscheiden. Gerichtskosten sind alle Gebühren und Auslagen, die das Gericht für seine Tätigkeiten bei einem Rechtsstreit verlangt, jedoch nicht die Anwaltskosten.
Bei den Prozesskosten werden zusätzlich die Anwaltskosten mitgerechnet.
Die Gebühren richten sich bei zivilrechtlichen Verfahren nach dem Streitwert. Bei Strafverfahren hängen die Gebührensätze von der verhängten Strafe ab. z. B. fällt z. Z. bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten eine Gebühr von 120 Euro an.
Auslagen sind tatsächlich anfallende Kosten für Fotokopien, Versand von Akten, Kosten für Sachverständige oder Dolmetscher, Zeugenentschädigung, usw.
