Gesetzliche Rentenversicherung

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Allgemeines

Die gesetzliche Rentenversicherung (im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung in Deutschland läuft heutzutage unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung und ist europaweit der größte gesetzliche Rentenversicherer. Rund drei Viertel der Bundesbürger oder mehr als 57 Millionen Menschen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung betreut. Dieser Zweig der deutschen Sozialversicherung wurde im Jahr 1889 von dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Der ursprüngliche Name der gesetzlichen Rentenversicherung war Invaliditäts- und Altersversicherung. Ein wichtiges Jahr in der Geschichte der Deutschen Rentenversicherung ist 1957, als das Gesetz dieser Versicherungsform fundamental umformuliert wurde. Zwar gibt es nach wie vor eine Vielzahl an unveränderten Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen aus dem Jahr 1957 sind jedoch die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, die lohnbezogene Rentenformel sowie die Finanzierung der Rentenversicherung durch die berufstätigen Bürger. Seit 1972 ist die gesetzliche Rente auch für Selbständige, Hausfrauen und Geringverdiener zugänglich. Die Gründung der Europäischen Union stellt einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der weitgehend freie europäische Markt machte eine Freizügigkeit – die freie Mobilität der EU-Bürger – absolut notwendig. Diese Notwendigkeit führte wiederum zu mehreren Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen zufolge können Bundesbürger in jedem Land der Europäischen Union ihre Altersrenten beziehen. Die Freizügigkeit ist durch das zwischenstaatliche Recht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes reguliert.


Leistungen der gesetzlichen Rente

Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Rente ist, bestimmten Personenkreisen einen Lohnersatz zu gewähren, der eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Dieser Lohnersatz wird wiederum in den folgenden drei Fällen gewährt:

- Altersrente: Beim Vollenden bestimmten Alters wird eine monatliche Summe, je nach Höhe der eingezahlten Beiträge während des aktiven Berufslebens, ausgezahlt. Um eine Altersrente beziehen zu können, müssen die Arbeitnehmer drei Grundvoraussetzungen erfüllen: Der Arbeitnehmer muss eine bestimmte Altersgrenze erreichen, eine Mindestversicherungszeit erfüllen und einen Rentenantrag stellen. Die Altersgrenze liegt aktuell bei 65. Jahren und gilt für alle Bundesbürger unabhängig vom Geschlecht. Ein Rentenantrag kann frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres gestellt werden.

- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wie zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Unfall: Entscheidend für diese Art von Rente ist, wie viele Stunden der Versicherte pro Tag arbeiten kann. Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird dann gewährt, wenn der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann.

- Todesrente wird Witwen und Kindern gewährt und zwar als:

• kleine oder große Witwen- oder Witwerrente,

• Erziehungsrente,

• Rente an den geschiedenen Ehegatten oder als

• Waisenrente.


Wer ist versichert?

Alle Bundesbürger, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sind pflichtversichert. Generell unterteilt man die Versicherungspflicht unter den folgenden Personengruppen: - Alle Arbeitnehmer

- Auszubildende

- Selbständige Handwerkermeister, Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler und Publizisten

- Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende

- Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind

- Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld

- Eltern in der Zeit der Kindererziehung


Berufstätige, die in einem Beamtenverhältnis stehen, sind von der Versicherungspflicht befreit. Befreit von der Versicherungspflicht sind auch geringfügig Beschäftigte, die bis zu 400 Euro im Monat verdienen.

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