Hausratversicherung
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Eine Hausratversicherung deckt alle Schäden ab, die infolge von
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm entstehen.
Es werden alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände
(z. B. Möbel, Gardinen etc.) und Sachen die in einem Haushalt zum
Gebrauch (z. B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch
(z. B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind. Wertsachen sind nur
bis zu einer bestimmten Höchstsumme abgedeckt. Versichert sind
neben Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten
Sachen auch verschiedene Kosten: z.B. Aufräumkosten,
Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten.
Ebenfalls abdeckt sind Schäden an Gegenständen von Dritten, sofern
sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden,
ausser es handelt sich um die Gegenstände eines Untermieters.
Die Hausratversicherung
ist eine sog. Neuwertversicherung, d.h. die
Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger
neuer Sachen entsprechen, damit ausreichender Versicherungsschutz
gegeben ist. Um eine Unterversicherung zu vermieden, sollte folgende
Regel angewendet werden: Versicherungssumme = 650 EUR x Quadratmeter Wohnfläche.
Bei Anwendung dieser Formel räumt der Versicherer im Schadenfall den
sog. Unterversicherungsverzicht ein. Das heißt, es wird nicht geprüft,
ob der Hausrat mit der richtigen Deckungssumme versichert war. Die
Entschädigung entspricht dann der vollen Schadenssumme.
Da sowohl Eigentümer von Wohnungen oder Häusern als auch Mieter über
einen eigenen Hausstand verfügen, ist der Abschluss einer
Hausratversicherung naheliegend.
Siehe auch: Wohngebäudeversicherung
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