Hintergrund:Riester-Rente
Aus Das Versicherungs Wiki
Die aktuelle Debatte
Durch die zunehmenden Kürzungen der gesetzlichen Rente wird eine ergänzende Altersvorsorge heutzutage immer wichtiger. Rund zehn Millionen Menschen verfügen inzwischen schon über einen Riester-Vertrag. Das Angebot ist groß. Es gibt Riester-Fondsparpläne, bei denen die Renditen als am höchsten gelten, Fondsparpolicen, die eher hohe Kosten nach sich ziehen, kostengünstige Banksparpläne, bei denen auf Flexibilität gesetzt wird und sogar ethisch-ökologische Riester-Verträge, die an den Umwelttrend angepasst sind. Doch wie steht es derzeit um das Riester-Prinzip, das jüngst in aller Munde ist?
Grund für die kontroverse Diskussion ist die Frage nach der Verrechnung der Riester-Rente mit der Grundsicherung im Alter. Reicht die eigene Rente nicht aus, hat jeder Mensch Anspruch auf eine Grundsicherung – die so genannte Sozialhilfe im Alter. Bei der Bemessung der Grundsicherung werden Riester-Ersparnisse angerechnet. Dadurch wird der Anspruch auf Unterstützung gemindert, weshalb derzeit viele Geringverdiener der Auffassung sind, dass sich eine Riester-Rente für sie nicht lohne. Nun dient die Grundsicherung in erster Linie als Ausgleich für die fehlende Privatvorsorge. Je mehr Menschen versäumen, privat vorzusorgen oder sich gar bewusst gegen die staatlich geförderte Alterssicherung entscheiden, umso brisanter drängt sich die Frage auf, wie lange sich Deutschland einen Sozialstaat noch leisten kann.
Im Dezember 2007 veröffentlichte Giacomo Corneo von der Freien Universität Berlin erstmals eine Studie darüber, ob sich die Riester-Förderung positiv auf die Sparneigung von Geringverdienern auswirkt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Denn das Ziel, durch höhere Riester-Förderquoten den Anteil der Sparer mit niedrigem Einkommen zu erhöhen, wurde zumindest in den Jahren zwischen 2001 und 2005 nicht erreicht.
Trotz aller Bedenken bietet die Riester-Rente nach wie vor klare Sparvorteile, ob durch die staatlich geförderten Zulagen, die gerade auch für Geringverdiener interessant sind oder durch Steuervorteile, die sich vor allem bei besser Verdienenden bezahlt machen.
Hier haben wir für Sie einige wichtige Informationen rund um’s Riester-Thema zusammengefasst
Das Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2002
Dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester verdanken wir den Namen dieser im Jahr 2001 eingeführten Änderung des Alterssicherungssystems. Der Durchschnittsverdienst der Erwerbstätigen, der ins Verhältnis zur durchschnittlichen gesetzlichen Rente gesetzt das Rentenniveau in Deutschland beschreibt, sinkt stetig. Immer mehr ältere Menschen, die ihren Rentenanspruch geltend machen, müssen von immer weniger erwerbstätigen Beitragszahlern aufgefangen werden. Im Rahmen der damaligen Rentenreform wurde die Rentenanpassungsformel verändert, sodass die gesetzliche Rentenversicherung entlastet werden konnte, wobei die freiwillige betriebliche Altersvorsorge und die private Altersversorgung seit 2002 durch Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Kurzum: Eigenvorsorge wird vom Staat belohnt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, pflichtversicherte Arbeitnehmer, Zeit- bzw. Berufssoldaten, Auszubildende, Wehr- und Zivilsdienstleistende beziehungsweise Menschen, die ein freies soziales Jahr machen, sowie Eltern in ihrer Kindererziehungszeit. Darüber hinaus werden geringfügig Beschäftigte, Künstler und Publizisten, die durch das Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, pflichtversicherte Selbstständige und Arbeitssuchende, die Hartz IV beziehen, gefördert. Indirekt förderberechtigt sind beispielsweise Selbständige oder Hausfrauen, deren Ehepartner förderberechtigt sind und selbst einen Riester-Vertrag haben.
Riester-Fakten
Grundsätzlich kann die staatliche Förderung bis zu 70% ausmachen und auch die Einmalzahlung von bis zu 30% bei Rentenbeginn gehört zu den Vorteilen dieser staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Riester-Rente verspricht eine lebenslange Rente und der Rentenanspruch kann sogar vererbt werden.
Der Rentenbeginn kann individuell bestimmt werden, wobei der Sparer seine Rentenversicherung spätestens ab dem 85. Lebensjahr ausgezahlt bekommt. Im eigentlichen Auszahlungszeitraum wird das erzielte Kapital in festgelegten Monatsraten ausbezahlt, sodass eine kontinuierliche finanzielle Sicherheit gewährleistet werden kann.
Bei einem klassischen Riester-Vertrag zahlt der Sparer einen festgelegten Betrag monatlich auf sein Sparkonto ein. Die Laufzeit kann flexibel gestaltet werden, wobei eine längere Laufzeit in der Regel neben der Grundverzinsung mit einem jeweiligen Zinszuschlag oder Sonderbonus belohnt wird. Die Grundzulage garantiert jedem Sparer, sofern der Mindesteigenbeitrag vom Sparer eingezahlt wird, derzeit 154 Euro pro Jahr – für jedes Kind sogar 185 Euro. Der klassische Riester-Vertrag sieht in der Regel einen Garantiezins von rund 2,25 % vor, wobei eine Verzinsung generell nicht vorgeschrieben ist.
Während der vom Sparer zu leistenden Mindesteigenbetrag im Jahr 2007 noch bei 3% des verdienten rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr lag, dessen Höchstgrenze mit 1575 Euro festgelegt war, sind es seit 2008 nun 4% und maximal 2100 Euro. Um Anspruch auf alle Zulagen zu haben, muss der Mindesteigenbetrag eingezahlt werden. Liegt eine Zahlung unterhalb dieses Betrags, werden die Zulagen dementsprechend gekürzt.
Sicherheit für den Sparer
Riester-Produkte aller Art müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geprüft und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen der Riester-Rente gerecht werden. Für die Sicherheit des Sparers muss die Bank ihrerseits garantieren, dass im Falle einer Insolvenz zumindest das ersparte Kapital ausgezahlt werden kann.
Der Sonderausgabenabzug
Die Beiträge für die Riester-Rente werden vom Nettolohn abgezogen. Damit der Sparer seine bereits gezahlten Steuern allerdings im Zuge der Steuererklärung zurückbekommt, gibt es den so genannten Sonderausgabenabzug. Hierbei werden in einem ersten Schritt der Eigenanteil und die Zulage als Sonderausgaben geltend gemacht. In einem zweiten Schritt wird von der so erzielten Steuerersparnis dann wieder die Zulage abgezogen.
