Hintergrund:Versicherungsrecht 2009
Aus Das Versicherungs Wiki
Wie in jedem Jahr gibt es im Versicherungsrecht auch heuer wieder Änderungen in mehreren Bereichen. Da kann man schon mal schnell den Überblick über die Gesetzesänderungen verlieren, wenn man sich nicht regelmäßig über die Neuigkeiten informiert. Deshalb haben wir hier für Sie eine Zusammenfassung der Neuigkeiten im Versicherungsrecht erstellt, die vom Gesetzgeber im Jahr 2009 geltend gemacht wurden.
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Die Kfz-Versicherung
Viel hat sich vor allem in der Kfz-Versicherung getan. Die letzten Änderungen, die zum Januar 2009 in Kraft getreten sind, bringen viele neue Vorteile für die Versicherungsnehmer. Wenn ein Versicherungsnehmer zum Beispiel seinen Vertrag im Zuge eines Schadenfalles kündigt, kann er einen Teil der bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern und bekommt diese in der Regel auf erstattet. Von dieser Regelung profitieren nicht nur alle Neukunden, sondern auch diejenigen, die bereits seit Jahren einen Versicherungsvertrag besitzen. Bisher konnten die Versicherten bei einem Unfall, der durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, keinen Anspruch an die Versicherungsgesellschaft stellen. Ab 2009 gibt es allerdings auch hier Neuregelungen. Nach dem neuen Recht spielt vor allem der Grad der Schuld eine besonders wichtige Rolle. Fährt man beispielsweise über eine rote Ampel und verursacht dadurch einen Schaden, wäre es trotzdem möglich, 50 Prozent der Kosten erstattet zu bekommen. Wenn man aber alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, bekommt man im Schadensfall auch weiterhin keine Leistungen von der Versicherung. Seit 2009 fordert der Gesetzgeber die Assekuranzen dazu auf, den Kunden vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags mehr Auskunft über die Bedingungen und Einzelheiten des Vertrags zu geben. Zu diesem Zweck wurde ein Informationsblatt einheitlich eingeführt, in dem kurz gefasste Informationen über die Preise und Leistungen der Police aufgelistet sein müssen.
Die Krankenversicherung
In der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung hat sich am meisten getan. Durch die Gesetze, die im Zuge der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 erlassen wurden, erfuhr das Gesundheitssystem in Deutschland tief greifende Änderungen. Seit dem 01.01.2009 verläuft der Beitragseinzug in der gesetzlichen Krankenkasse über den Gesundheitsfonds. Dafür wurde für alle Bundesbürger ein einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben darüber hinaus das Recht, Zusatzbeiträge in Höhe von bis zu einem Prozentpunkt vom Netto-Gehalt zu erheben oder eventuelle Überschüsse im Gegenzug an die Versicherten auszuschütten. In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden auch so genannte Wahltarife eingeführt. In diesen darf der Versicherte selbst das Leistungsspektrum seiner Krankenversicherung bestimmen. Neu ist auch das Wegfallen des Krankentagegeldes für Selbständige. Zwar haben Selbständige nach wie vor die Möglichkeit, Krankentagegeld zu bekommen, aber nur, wenn sie in einen so genannten Krankentagegeld-Tarif wechseln. In diesem Tarif ist jedoch ein erneuter Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von drei Jahren nach dem ersten nicht mehr möglich. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es einige Neuigkeiten. So wurde zum 1.1.2009 der so genannte Basistarif eingeführt. Dieser richtet sich vor allem an Personen, die aus der privaten Krankenversicherung ausgestiegen sind und die, da inzwischen eine allgemeine Versicherungspflicht besteht, erneut krankenversichert werden müssen. Seit diesem Jahr dürfen privat versicherte Personen einen Teil ihrer Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Assekuranz in die neue Versicherung mitnehmen. Das gilt allerdings nur für Versicherte im PKV-Basistarif.
Die Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung gelten ab dem 1.1.2009 neue Richtwerte für die Berechnung des Hauswertes. So beträgt der gleitende Neuwertfaktor für Verträge nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88), bzw. nach den Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung (SGIN 88 und SGIN 93) 15,2. Das betrifft den gleitenden Neuwertfaktor nach §13 Abs. 5 VGB 88, §3 SGIN 88, SGIN 93. Der Anpassungsfaktor für HWV 2002, HWV 2008 sowie SGIN 2002 (Häger-Versicherungen) beträgt 15,08. Der Baupreisindex auf Basis des Wertes 1914 wurde bei 1.186,1 festgelegt.
Sozialversicherung
Im Jahr 2009 kam es zu einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Während diese im Jahr 2008 bei 63.600 Euro (Jahreseinkommen) lag, wurde sie im Jahr 2009 bei 64.800 Euro festgelegt. Der Monatswert liegt somit aktuell bei 5.400 Euro. Bei der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich bei 44.100 Euro im Jahr oder 3.675 Euro im Monat.
