Insassenunfallversicherung

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Die Insassenunfallversicherung ist speziell zum Schutz für Mitfahrer im Falle eines Unfalls in Privatfahrzeugen konzipiert worden.

Sie zählt sicherlich nicht zu den vorangigen Versicherungen, da bei den meisten Schadensfälle andere Versicherungen vorrangig sind.

So kommt die Kfz-Haftpflicht im Falle eines schuldhaft verursachten Unfalls für die Kosten von verunglückten Mitfahrern auf. Die Krankenversicherung zahlt wiederum eine ärztliche Behandlung und andere Heilbehandlungskosten. Rentenversicherung wie Lohnfortzahlungsversicherung sind ebenfalls vorrangige Versicherungen.


Nur in wenigen Fällen, muss der Schaden durch die Insassenunfallversicherung abgegolten werden:

  • Unfälle durch ein unabwendbares Ereignis, wie z. B. ein herabstürzender Baum.
  • Anfallende Zusatzkosten bei Unfällen im Ausland
  • Unfälle, die von einer anderen Person verursacht wurden, die weder mit eigenem Vermögen noch mit einer privaten Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen kann.


Die Insassenversicherungen wird in drei verschiedenen Varianten angeboten:

  • als Platzsysten - hier wird jeder einzelne Platz im Auto gleichmäßig versichert
  • Pauschal - die Versicherungssumme wird allen Insassen zu gleichen Teilen ausgezahlt
  • auf Namen - versichert ist hier die Person unabhänig vom Fahrzeug
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