Kfz-Brief
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Kfz-Brief
Der Kraftfahrzeugbrief enthält alle wichtigen Angaben zum Auto und weist den Besitzer des Fahrzeuges aus. Seit Oktober 2005 wurde im Zuge der Umsätzung von EU-Recht der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Briefe die vor dem Datum ausgestellt wurden sind jedoch weiter gültig.
Der Fahrzeugbrief wird bei der Zulassungsstelle sowohl für die Zuteilung von amtlichen Kennzeichen benötigt, beim Stilllegen eines Autos, wie auch bei einer Halteränderung. Damit soll sicher gestellt werden, das ein gestohlenes Auto nicht ohne Weiteres umgemeldet, bzw. neu angemeldet werden kann. Die Rechtsprechung geht so weit, dass ein im Auto abgelegter Fahrzeugbrief bei Diebstahl als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird.
