Mallorcapolice
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Bei Anmietung eines Leihwagens im europäischen Ausland gelten in der Regel nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Urlaubslandes. In Spanien beträgt die Mindestdeckung z.B. bei Personenschäden 350.000 Euro pro Person, in Griechenland 500.000 Euro. In vielen Urlaubsländern liegen die Deckungssummen, insbesondere für Sachschäden, noch weit darunter. Geht die Schadenssumme nach einem Unfall darüber hinaus, so muss der unfallverursachende Urlauber den Fehlbetrag aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Daher gilt: Wer im Ausland ein Fahrzeug mietet, benötigt die Haftungszusage durch einen deutschen Versicherer.
Möglich macht dies die so genannte "Mallorca-Police". Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, welche die möglichen Differenzen zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz ausgleicht. Die Mallorca-Police enthält in der Regel eine pauschale Deckung von zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Der zusätzliche Versicherungsschutz lässt sich beim Kraftfahrzeugversicherer für die Dauer von einem Monat bis hin zu einem Jahr erwerben. Manche Versicherer bieten diese Leistung bereits kostenlos für einen Monat in ihren Vertragsbedingungen an. Erkundigen Sie sich daher vor einer Urlaubsreise bei Ihrem Versicherer, ob die Mallorca-Police möglicherweise bereits in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten ist!
Ist in Deutschland kein Kraftfahrzeug zugelassen, benötigt der Auslandsreisende eine Traveller-Police, die weltweit Gültigkeit hat. Diese fungiert als zusätzliche Autohaftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung kann beispielsweise über die Automobilclubs abgeschlossen werden. Wichtig dabei: Versichert sind mitreisende Ehe- oder Lebenspartner, Beschädigungen am Fahrzeug hingegen nicht.
