Policendarlehen

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Wer kurzfristig Geld benötigt, kann über ein so genanntes Policendarlehen, seine Lebens- bzw. private Rentenversicherung beleihen. Bisher konnte der Darlehensantrag nur bei der betroffenen Versicherungsgesellschaft gestellt werden. Der Nachteil: Die Versicherung ließ sich meist nur bis zum aktuellen Rückkaufwert beleihen und die Gesellschaften ließen sich ihre Dienste mit hohen Zinsen gut bezahlen. Im rechtlichen Sinn ist das Policen Darlehen auch kein richtiges Darlehen, sondern eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Die Zinsen stellen demnach auch keine Darlehenszinsen, sondern einen erhöhten Versicherungsbeitrag dar. Werden die Zinsen auf das Policendarlehen nicht gezahlt, so gilt dies als Nichtzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen. Der Versicherer ist dann (nach Mahnung) zur Kündigung des Policendarlehens berechtigt. Das Policendarlehen wird dann mit dem aktuellen Anspruch auf einen Rückkaufswert aus dem Lebensversicherungsvertrag beglichen.


Mittlerweile lassen sich Policendarlehen auch auf dem Versicherungszweitmarkt, das heißt bei einem privaten Anbieter aufnehmen. Diese speziellen Unternehmen bieten oftmals günstigere Konditionen als Versicherungsunternehmen und Banken an. Zudem wird dort den Kunden meist ein höherer Beleihungswert gewährt.

Siehe auch: Policenverkauf

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