Praxisgebühr

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[Bearbeiten] Praxisgebühr

Die Praxisgebühr wurde im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" zum 1. Januar 2004 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt zahlen die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung beim ersten Arztbesuch pro Quartal eine Gebühr von 10 Euro. Die Praxisgebühr fällt allerdings nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft der Patient zu diesem Arzt geht. Werden allerdings unterschiedliche Ärzte (z.B. Hausarzt und Zahnarzt) in einem Quartal aufgesucht, muss bei jedem der Ärzte einmal die Praxisgebühr entrichtet werden. Anders verhält es sich, wenn man als Patient zu einem anderen Spezialisten überwiesen wird. Dann fallen keine weiteren Kosten an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr befreit.


[Bearbeiten] Ausnahmen

Folgende Untersuchungen sind generell von der Praxisgebühr befreit:

  • Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
  • Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger. Für prophylaktischen Impfungen vor einer Urlaubsreise ist die Praxisgebühr allerdings zu entrichten.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen: für Frauen ab dem 20. Lebensjahr Genitaluntersuchungen, ab dem 31. Lebensjahr zusätzlich Brust- sowie ab dem 51. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchungen. Bei Männern ab 45 Prostata- und Genitaluntersuchungen, ab dem Alter von 50 Untersuchungen des Dickdarms und des Rektums, Darmspiegelungen bei Frauen und Männern ab dem 56. Lebensjahr.
  • Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt im Rahmen des Bonusprogramms
  • Arztbesuche, bei welchen die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger ist (z.B. Arbeitsunfall)


[Bearbeiten] Ziele der Praxisgebühr

Mit der Einführung der Praxisgebühr sollte im Allgemeinen die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlastet werden. Im Einzelnen soll vor allem die Eigenverantwortung der Versicherten für Ihre Gesundheit gestärkt werden. Das heißt: Die Gebühr soll die Versicherten davon abhalten, bei Bagatellfällen sofort den Arzt aufzusuchen. Auch die Anzahl der sog. "Selbstüberweisungen" durch die Versicherten soll durch die Praxisgebühr reduziert werden. Da die Behandlungskosten durch Fachärzte die Krankenversicherung sehr belasten, werden die Patienten nun dazu angehalten, erst einmal den Hausarzt aufzusuchen und sich ggf. von diesem an einen Spezialisten überweisen zu lassen.

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