Regulierung:KFZ-Versicherung

Versicherungs-Wiki.de: KFZ Versicherung

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Eine kurze Übersicht zum Vorgehen, bei einem Autounfall:

Wichtig Notieren Sie alle wichtigen Daten. Am besten verwendet man einen standardisierten Unfallbericht, z.B. einen Europäischen Unfallbericht. Ein entsprechender Unfallbericht sollte daher immer im Auto bereit liegen.

Im Einzelnen sind folgende Daten von Bedeutung:

  1. Generell: Ort, Datum, Uhrzeit
  2. Unfallort: genaue Beschreibung der Strasse, Kreuzung, Einfahrt usw.
  3. Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  4. Unfallgegner: Name und Anschrift sowohl des Fahrers als auch des Halters des Fahrzeugs (können voneinander abweichen), das Versicherungsunternehmen der Kfz-Haftpflichtversicherung und die entsprechende Versicherungsscheinnummer.
  5. Unfallhergang: notieren Sie Stichpunktartig den Unfallhergang, fertigen Sie eine Skizze vom Unfallort an und erstellen Sie falls möglich Fotos.
  6. Der Unfallbericht sollte von allen beteiligten und möglichst auch von Zeugen unterschrieben werden.


Inhaltsverzeichnis

Bei Unfallflucht / unbekannter Versicherung

Begeht der Unfallgegner Fahrerflucht oder er weiss seine Versicherungsgesellschaft nicht, können Sie das Versicherungsunternehmen des Fahrzeugs beim Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen:

Telefon 0180 - 25 0 26
Fax 040 - 33 669-401
Internetformular: http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html?&ref=zentralruf

Abrechnung

Damit man die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche vorschießen muss, gibt es die so genannte Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Damit kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen.

Neurdings bieten einige Anbieter von KFZ-Versicherungen auch an, die Vorauslagen zu verzinsen.

Meldung eines Schadens

Als Verursacher 
Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung. Es gibt eine zentrale Rufnummer aller Autoversicherer für diese Fälle: 0800 / 66 83 66 3 (sog. NOTFON D).
Als Geschädigter 
Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet. Unabhängig davon sollten Sie auch Ihre eigene KFZ-Versicherung vom Unfall in Kenntnis setzen.

Was Sie bei der Schadensregulierung seit 2008 unbedingt beachten sollten

Ein Haftungsausschluss durch fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers war bisher in vielen Versicherungsverträgen die Regel. Seit Januar 2008 berechtigt nunmehr Vorsatz zur Zahlungsverweigerung. Zukünftig werden Zahlungskürzungen durch Regulierungsquoten nach Verschuldungsanteilen ermittelt, wodurch der Versicherungsanbieter zumindest Teilzahlungen zu leisten hat, sofern dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Damit ist das Alles-oder-Nichts-Prinzip im Schadensfall aufgehoben.

Eine grundsätzliche Zahlungsverweigerung mit Berufung auf fehlerhafte Angaben des Versicherungsnehmers wird im Zuge einer Gesetzesänderung der Schadensregulierung seit Januar 2008 vermutlich wesentlich seltener der Fall sein. Denn der Verbraucher muss bei Vertragsabschluss nur angeben, wonach er explizit gefragt wird. Der Versicherungsanbieter muss also im Streitfall nachweisen, dass auf Fragen fehlerhaft geantwortet wurde.

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