Restschuldversicherung

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Die Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Sie dient der Absicherung von Krediten und Hypothekendarlehen und wird oftmals vom Kreditgeber verlangt.

Die Restschuldversicherung deckt in ihrer ursprünglichen Form den Todesfall des Kreditnehmers ab. Das heißt: Stirbt der Kreditnehmer bevor er die Kreditsumme zurückgezahlt hat, springt die Versicherung für die restlichen Raten ein. Die Familie bzw. Erben des Versicherten bleiben von weiteren Forderungen verschont und der Kreditgeber kann sicher sein, dass er sein Geld zurückerhält. Aus diesem Grund machen einige Kreditinstitute den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung, bevor sie einen Kredit gewähren. In diesem Fall müssen nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einberechnet sein.

Die Versicherungssumme, die zu Beginn der Höhe des Kredites entspricht, nimmt im weiteren Verlauf – sprich: mit jeder Ratenzahlung – ab. Aufgrund dieser Eigenart ist eine Restschuldversicherung auch günstiger als eine reguläre Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme und gleichbleibenden Beiträgen. Die Versicherungsprämie kann sich aber auch mit dem Abschluss weiterer Zusatzleistungen verteuern. Neben dem Basisschutz - der Leistung im Todesfall – lassen sich auch weitere Risiken wie Unfallinvalidität, Arbeitsunfähigkeit und auch Arbeitslosigkeit absichern.


Wichtig:

  • Eine Restschuldversicherung kann im Einzelfall Sinn (z.B. zur Absicherung eines Kredites bei der Baufinanzierung) machen, sie ist aber keineswegs notwendig für die Kreditvergabe. Wer erst später bemerkt, dass er eine Restschuldversicherung gar nicht benötigt, kann den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen die Versicherung widerrufen. Die Frist beträgt für die Restschuldlebensversicherung in der Regel 30 Tage nach Vertragsschluss, für die Zusatzversicherung gegen Arbeitslosigkeit kann evtl. eine kürzere Frist von 14 Tagen gelten.
  • Im Rahmen der Kreditverhandlungen sollte man sich immer ausrechnen lassen, wie teuer der Kredit mit und ohne Abschluss einer Restschuldversicherung wird. Es ist auch von Vorteil zusätzlich einen Zeugen zu den Verhandlungen mitzunehmen.
  • Vorsicht: Banken die den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Pflicht machen, binden ihre Kunden oftmals an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft, da sie Provisionen erhalten. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld, mehrere Kreditangebote einzuholen und die Konditionen genau zu vergleichen.
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