Versicherungsbeginn

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Versicherungsbeginn

Start der Versicherung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Versicherung Schadensfälle. Der Versicherungsbeginn wird beim Abschluss der Versicherung in der Police festgeschrieben.

In bestimmten Fällen werden jedoch Sperrfristen festgelegt. Hier kommt die Versicherung erst für Schadensfälle auf, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit in die Versicherung eingezahlt hat. Das gibt es z. B. häufig für Leistungen bei privaten Krankenzusatzversicherungen. Hier schützt sich der Versicherer davor, dass die Versicherung für eine akute Erkrankung nachträglich abgeschlossen wird.

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