Wiederbeschaffungswert

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[Bearbeiten] Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert eines Gegenstandes am Tag der Wiederbeschaffung. Die Berechnung dieses Wertes ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungspreis auf dem Beschaffungsmarkt und den damit verbundenen Beschaffungsnebenkosten. Kurzum: Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Preis ermittelt, der für den Erwerb eines vergleichbaren Gegenstandes aufwenden muss.

Der Zeitwert eines Vermögensgegenstandes beschreibt hingegen den Wert zum Zeitpunkt der Bewertung. Hierbei ist wichtig, dass der Zeitwert die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht überschreiten darf.

Informieren Sie sich hier zum Thema Wiederbeschaffungswert für die jeweiligen Versicherungsformen.


[Bearbeiten] Kfz-Versicherung

Ob Sie im Schadensfall Anspruch auf Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert haben, bestimmt das Verhältnis von geschätzten, bzw. tatsächlichen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert.

In der Schadensregulierung bei Kfz-Versicherungen gibt es mehrere Möglichkeiten.

Wenn die Reparaturkosten erheblich geringer sind als der Wiederbeschaffungswert, dann hat der Versicherte nur Anspruch auf die entstandenen Reparaturkosten.

Sollten die Reparaturkosten weniger als 30 % unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, gibt es die Möglichkeit, Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu erheben. Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es bezüglich solcher Ansprüche noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt, weshalb die Regulierung je nach Fall und Versicherung variiert Grundsätzlich wird ein solcher Antrag dann allein über das jeweilige Gutachten gestellt.

Im umgekehrten Fall kann sich der Versicherte zwischen zwei Modellen entscheiden. Liegen die Reparaturkosten weniger als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, kann der Schaden fachgerecht und repariert werden. Je nach Versicherung dienen dann die Reparaturrechnung, detaillierte Fotos oder ein Gutachten, das bei einer Nachbesichtigung erstellt wird als Nachweis und als Bedingung für den Ausgleich des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Versicherte den Schaden nicht reparieren lässt und sich schlichtweg den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes von der Versicherung auszahlen lässt.

Handelt es sich bei einem Schadensfall um Reparaturkosten, die weit über dem Wiederbeschaffungswert liegen, hat der Versicherte nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert.

[Bearbeiten] Hausratversicherung

Während Haftpflichtversicherungen i. d. R. den Zeitwert von Wirtschaftsgütern ersetzen, wird für Gegenstände, die im Schadensfall von einer Hausratversicherung übernommen werden sollen, gewöhnlich nach dem meist höher ausfallenden Wiederbeschaffungswert vergütet – ein klarer Vorteil.

Hierbei kann nochmals zwischen Wiederbeschaffungsneuwert und Wiederbeschaffungszeitwert unterschieden werden. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsneuwertes wird der tatsächliche Neupreis des beschädigten Gegenstandes mit der entsprechenden Gebrauchszeit abgeglichen. Beim Wiederbeschaffungszeitwert wird eine Summe ermittelt, die für einen vergleichbaren gebrauchten Artikel notwendig wäre, um diesen nochmals käuflich zu erwerben.

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