Arbeitszeugnis: Das unsichtbare Karriere-Trep
In einer Welt, in der Karrierewege immer vielfältiger ...
Versichert sein heißt, das Unerwartete erwarten.
Wer angestellt ist, genießt die Freiheit der Sozial- und Krankenversicherung über den Arbeitnehmer. Anders sieht es bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Diese müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern und das ist eine Herausforderung. Versicherungsmakler kennen viele gute Policen, die sich lohnen. Nicht alle davon sind wirklich nötig. Wir verraten, auf welche Versicherungen Selbstständige und Freiberufler nicht verzichten dürfen.
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Wer selbstständig ist, wird nicht über den Arbeitgeber krankenversichert. Da es in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt, muss sich der Unternehmer zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Heute entscheiden sich immer mehr Menschen für diesen Schritt, da die digitale Welt die Möglichkeit des selbstständigen Arbeitens erheblich verbessert hat. Agenturen wie die Adwords Agentur Suchhelden bieten ihre Dienste online an und haben als Selbstständige heute viel mehr Erfolg als noch vor vielen Jahren. Welche Krankenversicherung passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Zusätzlich zur Krankenversicherung bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die Weiterarbeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr möglich ist. Es wird eine monatliche Rente ausgezahlt, die den Lebensunterhalt sichert.
Wer beratend tätig ist oder Dienstleistungen anbietet, schützt sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen der Klienten. Berufliche Fehler, Versäumnisse oder Fahrlässigkeit können zur Folge haben, dass Ansprüche der ehemaligen Kunden entstehen.
Beispiel: Ein IT-Berater macht bei der Installation des Sicherheitsnetzwerks eines Unternehmens einen fatalen Fehler. Infolgedessen kommt es zu einem Datendiebstahl, der zu Personen- und Vermögensschäden führt. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müsste die selbstständige Person diese Kosten aus eigener Tasche bezahlen, was die Existenz bedroht.
Berufliche Fehler sind durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, Schäden durch die betriebliche Tätigkeit deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Ob Sach- oder Personenschäden – sofern die betrieblichen Aktivitäten Verursacher waren, springt die Versicherung ein.
Auch hier ein Beispiel: Der Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs beschädigt beim Kundentermin dessen Einrichtung. Die Kosten hierfür müsste der Betrieb bezahlen, sofern er nicht versichert ist. Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, übernimmt diese die Kosten für Reparaturen und Schadenersatzansprüche. Ob Einzelhändler, Gastronomiebetrieb, Selbstständige mit direktem Kundenkontakt oder Handwerker – wann immer Schäden an Dritten oder an deren physischen Eigentum möglich sind, ist diese Versicherung wichtig.
Um sich als selbstständige Person vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen zu schützen, ist die Rechtsschutzversicherung wichtig. Sie kommt für Gerichts- und Anwaltskosten, aber auch für Zeugen- und Gutachtengebühren auf. Abgedeckt sind Bereiche wie Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht.
Beispiel: Ein KMU hat Schwierigkeiten mit einem Kunden, der seine Rechnungen nicht bezahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die rechtlichen Schritte und trägt so dazu bei, dass der Selbstständige seinen verdienten Lohn erhält.
Freiberufler und Selbstständige, die sich vor finanziellen Schwierigkeiten durch Rechtsstreitigkeiten schützen möchten, sollten auf diese Versicherung nicht verzichten.