Flugausfall-Philosophie: Was uns Komplikation
In einer Welt, die von ständiger Bewegung und dem Stre...
Ohne Versicherung tanzt man auf dünnem Eis.
Auch bei Privatpersonen können Cyberkriminelle hohe Schäden verursachen. Leicht kann es passieren, dass Produkte unter falscher Identität bestellt oder Passwörter geklaut werden. Allein im Jahr 2020 wurden laut Bundeskriminalamt etwa 108.000 Fälle von Cyberkriminalität polizeilich erfasst. Die entstandenen Schäden belaufen sich hierbei auf über 223 Milliarden Euro. Auch wenn man gern ein Online-Casino wie BingBong besucht, stellt sich sicher mancher Nutzer die Frage „Ist BingBong sicher?” Doch auch ganz allgemein wollen viele Nutzer wissen, ob es möglich ist, sich gegen derartige Schäden, die durch Cyberkriminelle entstehen, versichern zu lassen. Glücklicherweise ist das inzwischen problemlos möglich, denn es gibt sogenannte Cyberversicherungen.
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Inzwischen gibt es viele Anbieter, die spezielle Cyberversicherungen anbieten, um sich wirkungsvoll gegen die Aktivitäten von Cyberkriminellen zu schützen. Mittlerweile werden diese Versicherungen nicht mehr nur für Unternehmen angeboten, sondern auch für Privatpersonen. Die Angebote unterscheiden sich je Anbieter.
Diese Policen beinhalten in der Regel die folgenden Aspekte:
Hier muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass die Versicherer ausschließlich Schäden übernehmen, sofern man sich selbst auch um den entsprechenden Schutz gekümmert hat. Dazu gehören beispielsweise ein aktueller Virenscanner oder eine Firewall. Zudem muss man darauf achten, dass die Versicherungssumme häufig auf zum Beispiel 10.000 Euro begrenzt ist.
Eine Cyberversicherung muss nicht immer zwangsläufig separat abgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass es auch bestehende Versicherungen gibt, die bei Online-Delikten greifen.
Normalerweise übernimmt eine private Haftpflichtversicherung Schäden, die ein Versicherungsnehmer Dritten unabsichtlich zufügt. Auch bei Cyberrisiken kann sie daher greifen, und zwar dann, wenn man vollkommen unbeabsichtigt einen Virus weitergeleitet hat. Eine solche Absicherung gehört laut BdV inzwischen zum Standard.
Streitigkeiten können auch durchaus online entstehen, die dann dafür sorgen, dass ein rechtlicher Beistand benötigt wird.
Das ist beispielsweise bei folgenden Streitigkeiten der Fall:
Es gibt auch schon private Rechtsschutzversicherungen, die schon jetzt einen Schutz bei Schädigung der eigenen Online-Reputation anbieten. Beispielsweise kann das dann eintreten, wenn beleidigende Kommentare oder Bilder bzw. Videos online verbreitet wurden.
Die Hausratversicherungen greifen beispielsweise, wenn von Betrügern Daten gestohlen wurden, wodurch dann ein Schaden entstanden ist. Das wäre unter anderem der Fall, wenn Cyberkriminelle durch Phishing das Bankkonto abgeräumt haben. Allerdings kann es laut Aussagen von Verbraucherschützern auch sein, dass in solchen Fällen die eigene Bank das Geld zurückholt.
Grundsätzlich empfehlen Experten vor dem Abschluss einer speziellen Cyberversicherungen, genau zu prüfen, in welchem Rahmen die bereits bestehenden Versicherungen Schäden, die durch Cyberkriminalität entstehen könnten, abgedeckt sind. Aus Sicht der Verbraucherschützer und der BdV sind spezielle Cyberversicherungen für den privaten Haushalt oftmals überflüssig. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Haushalt auch über entsprechende Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen verfügt.
Derzeit stellt sich nach Ansicht von Versicherungsexperten die Situation eher so dar, dass sich für Privatpersonen keine existenzbedrohenden Risiken ergeben, die eine solche Cyberversicherung absichern würden. Laut der Experten sind derartige Policen vor allem für Unternehmen besonders sinnvoll, insbesondere dann, wenn hohe Verluste von Daten dramatische Auswirkungen haben könnten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Gesundheitsdaten von Patienten einem Arzt durch Cyberkriminelle gestohlen werden.